Physiotherapie am Marktplatz · Karlsruhe · GKV · PKV

Physiotherapie auf Rezept – wir rechnen direkt ab.

Behandlung auf Grundlage Ihrer ärztlichen Verordnung. Alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, direkte Abrechnung.

Wie funktioniert das?

Rezept vorlegen — wir übernehmen den Rest.

Physiotherapeutische Leistungen werden auf Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung erbracht. Die Indikation, Anzahl und Art der Behandlungen legt der verordnende Arzt fest. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nach gesetzlichen Vorgaben (§ 32 SGB V).

Patienten zahlen in der Regel eine Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € je Verordnung. Befreiungen sind möglich — Ihre Krankenkasse informiert Sie dazu.

Unsere Kapazitäten für Rezept-Behandlungen sind begrenzt. Wir nehmen jeden Terminwunsch entgegen und melden uns schnellstmöglich mit einem Terminvorschlag.

Vorbereitung

Was Sie zum Ersttermin mitbringen.

Originalrezept

Heilmittelverordnung im Original — keine Kopie. Vom Arzt ausgestellt.

Krankenversicherungskarte

Wird beim Ersttermin eingelesen.

Zuzahlungsbefreiung

Falls vorhanden — von Ihrer Krankenkasse ausgestellt.

Vorliegende Befunde

Ärztliche Berichte oder Bildgebung, soweit vorhanden.

Bequeme Kleidung

Für die Behandlung und Bewegungsanalyse.

Auf einen Blick

Was Sie bei uns erwarten können.

Alle Kassen zugelassen

Direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen — kein Mehraufwand.

Befundbezogene Behandlung

Die Behandlung richtet sich nach Verordnung, physiotherapeutischem Befund und vereinbartem Ziel.

Klare Abrechnung

Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung — wir übernehmen die Abrechnung.

Zentral in Karlsruhe

Kaiserstraße 84, direkt am Marktplatz. Mo–Do 08–19, Fr 08–18 Uhr.

Ergänzende Anwendungen

Selbstzahleranwendungen sind nur nach Prüfung der Eignung ergänzend buchbar.

Termin mit Rezept buchen.

Rezept mitbringen, behandeln lassen — wir übernehmen die Abrechnung. Kaiserstraße 84, Karlsruhe.

Termin buchen