Physiotherapie am Marktplatz · Karlsruhe · GKV · PKV
Physiotherapie auf Rezept – wir rechnen direkt ab.
Behandlung auf Grundlage Ihrer ärztlichen Verordnung. Alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, direkte Abrechnung.
Wie funktioniert das?
Rezept vorlegen — wir übernehmen den Rest.
Physiotherapeutische Leistungen werden auf Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung erbracht. Die Indikation, Anzahl und Art der Behandlungen legt der verordnende Arzt fest. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nach gesetzlichen Vorgaben (§ 32 SGB V).
Patienten zahlen in der Regel eine Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € je Verordnung. Befreiungen sind möglich — Ihre Krankenkasse informiert Sie dazu.
Unsere Kapazitäten für Rezept-Behandlungen sind begrenzt. Wir nehmen jeden Terminwunsch entgegen und melden uns schnellstmöglich mit einem Terminvorschlag.
Vorbereitung
Was Sie zum Ersttermin mitbringen.
Originalrezept
Heilmittelverordnung im Original — keine Kopie. Vom Arzt ausgestellt.
Krankenversicherungskarte
Wird beim Ersttermin eingelesen.
Zuzahlungsbefreiung
Falls vorhanden — von Ihrer Krankenkasse ausgestellt.
Vorliegende Befunde
Ärztliche Berichte oder Bildgebung, soweit vorhanden.
Bequeme Kleidung
Für die Behandlung und Bewegungsanalyse.
Auf einen Blick
Was Sie bei uns erwarten können.
Alle Kassen zugelassen
Direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen — kein Mehraufwand.
Befundbezogene Behandlung
Die Behandlung richtet sich nach Verordnung, physiotherapeutischem Befund und vereinbartem Ziel.
Klare Abrechnung
Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung — wir übernehmen die Abrechnung.
Zentral in Karlsruhe
Kaiserstraße 84, direkt am Marktplatz. Mo–Do 08–19, Fr 08–18 Uhr.
Ergänzende Anwendungen
Selbstzahleranwendungen sind nur nach Prüfung der Eignung ergänzend buchbar.
Termin mit Rezept buchen.
Rezept mitbringen, behandeln lassen — wir übernehmen die Abrechnung. Kaiserstraße 84, Karlsruhe.
Termin buchen